Bankbeamter

Bankbeamter ist die Bezeichnung für beamtete Mitarbeiter staatlicher Banken wie der Bundesbank und den Landeszentralbanken. Zugleich handelt es sich um eine antiquierte Bezeichnung für den Mitarbeiter einer privaten Bank. Bei ihm handelt es sich um keinen Beamten, sondern um einen angestellten Bankkaufmann (vgl. auch Privatbeamter).

  1. Neufassung (Memento des Originals vom 24. Juli 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der Deutschen Bundesbank, abgerufen am 24. Juli 2016.
  2. Bernhard Kapsa in: Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, München 2011, Kapitel 20, Rn. 15.