Bareinlage
Unter Bareinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln (bar oder Banküberweisung) zur Verfügung gestellt werden. Gegensatz ist die Sacheinlage.
Unter Bareinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln (bar oder Banküberweisung) zur Verfügung gestellt werden. Gegensatz ist die Sacheinlage.