Barett (Bundeswehr)

Das Barett ist eine der Kopfbedeckungen der Bundeswehr. Bei fast allen Heeresuniformträgern, aber auch einigen Luftwaffen- und Marineuniformträgern, zählt das Barett zur persönlichen Ausrüstung. In vielen Truppenteilen der Bundeswehr ist das Barett außerhalb des Gefechtsdienstes die gewöhnliche Kopfbedeckung. Seine Farbe und das am Barett über der linken Schläfe angesteckte Barettabzeichen erlauben häufig die Zuordnung des Soldaten zu einer Teilstreitkraft, Truppengattung (bzw. Dienstbereich, Verwendungsreihe oder Laufbahn) bzw. zu einem bestimmten Truppenteil – meist zu einem multinationalen Großverband. Eine ähnliche Funktion in Hinsicht auf die Zuordnung zu einem funktionalen Teilbereich (Truppengattung bzw. Verwendungsreihe) haben die Kragenspiegel in unterschiedlichen Waffenfarben sowie die Verwendungsabzeichen.

  1. Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, also beispielsweise Soldaten in der Streitkräftebasis oder im Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Der Präsident, 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014. Die ZDv 37/10 war an diese neue Begriffe jedoch noch nicht angepasst. Wenn die ZDv 37/10 also Bestimmungen über die Uniform von Heer, Luftwaffe oder Marine traf, dann waren damit gleichermaßen jeweils alle Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger gemeint. Die die ZDv 37/10 fortschreibende Zentralrichtlinie A1-2630/0-9804 „Anzugordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ differenziert mittlerweile Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger. Die neuen Begriffe sind aber noch nicht in jedem Gesetz, Verordnung, Richtlinie oder Technischer Lieferbedingung entsprechend verankert.