Dienstgrade der Bundeswehr
Die Dienstgrade der Bundeswehr dienen der Einordnung der Soldaten in die Rangordnung der deutschen Bundeswehr. Dienstgradabzeichen dienen der Kennzeichnung des Dienstgrades.
Für die Bundeswehr sind 26 „Dienstgradstufen“ und 83 Dienstgradbezeichnungen definiert. Diese werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.
Der Dienstgrad des Soldaten entspricht dem statusrechtlichen Amt von Beamten und Richtern, die Dienstgradbezeichnung der Amtsbezeichnung.
- ↑ Im Sinne von Rangstufen mit teils anderslautenden Dienstgradbezeichnungen für ranggleiche Soldaten.
- ↑ Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- ↑ Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).