Basel III
Basel III ist im Bankwesen die Abkürzung für Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht mit Sitz in Basel im Dezember 2010 in einer vorläufigen Endfassung veröffentlicht wurden; eine Finalisierung erfolgte mit Basel IV. Vorgänger dieser Vorschriften waren Basel I und Basel II.
Da es sich um Empfehlungen handelt, müssen die nationalen Regierungen für eine Transformation in nationales Recht sorgen. Das geschieht in der Europäischen Union für alle EU-Mitgliedstaaten durch EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien, die in nationales Bankenaufsichtsrecht eingreifen. „Basel I“ wurde im Juli 1988 erstellt und im Januar 1996 durch die „Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken“ erweitert. Ihm folgte im Juni 2004 „Basel II“.
Seit 2013 löst Basel III schrittweise die Basel II genannten Vorläuferregeln ab. Grund der Reform waren Schwächen der bisherigen Bankenregulierung, die durch die Finanzkrise ab 2007 offengelegt wurden.
Im Dezember 2010 wurde die vorläufige Endfassung von Basel III veröffentlicht, danach wurden noch einzelne Aspekte diskutiert. Die Umsetzung in der Europäischen Union erfolgte über eine Neufassung der Eigenkapitalrichtlinie (englisch Capital Requirements Directive, abgekürzt CRD), die am 1. Januar 2014 mit umfassenden Übergangsbestimmungen in Kraft trat. In der Schweiz erfolgte die Umsetzung ab 2013, dort sind insbesondere die Kapitalquoten strenger. Zentrale Elemente von Basel III werden wegen der Corona-Krise erst 2023 (statt 2022) implementiert (BIS release März 2020).