Bautagebuch
Das Bautagebuch soll als Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes dienen.
Lediglich bei kleineren Baumaßnahmen sollte auf das Führen eines Bautagebuchs verzichtet werden. Bei staatlichen Baumaßnahmen fordert der Bundesrechnungshof ab einem Auftragsvolumen von 50.000 € ein Bautagebuch.
In der Regel führt der Bauleiter ein Bautagebuch. Das Bautagebuch sollte täglich, jedoch mindestens bei jedem Baustellenbesuch geführt und idealerweise von allen Beteiligten (Fachbauleiter, Bauherr und Handwerker) unterschrieben werden. Im Falle von späteren Streitigkeiten kann das Bautagebuch als Beweismittel genutzt werden.
Zur internen Leistungsdokumentation führen auch viele ausführende Unternehmen eine Art Bautagebuch, oft auch in Form einzelner Stundenzettel.
Die Bezeichnung Bautagebuch wird auch für persönliche Dokumentationen von privaten Bauherrn beim Bau von Eigenheimen benutzt. In dieser Form dient es als Erinnerungsstütze und hat bei rechtlichen Auseinandersetzungen oft einen geringeren Beweiswert, als wenn das Bautagebuch von einem Dritten geführt wurde.
- ↑ Erwin Ruff: Das Bautagebuch ist ein wichtiges Dokument für den Bauherrn, Stand 2011. Abgerufen im November 2021