Bundesrechnungshof

Bundesrechnungshof
— BRH —

Großes Bundessiegel
Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde
Rechtsform unabhängiges Organ der Finanzkontrolle
Aufsichtsbehörde keine
Gründung 1950
Vorgänger Reichsrechnungshof
Hauptsitz Bonn
Präsident Kay Scheller
Vizepräsidentin Klara Geywitz
Bedienstete 1050 (2023)
Haushaltsvolumen 195,97 Mio. EUR (2025)
Netzauftritt www.bundesrechnungshof.de

Der Bundesrechnungshof (kurz: BRH) ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen (§ 1 S. 1 BRHG). Er prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Art. 114 GG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen (§ 1 S. 2 BRHG) und berät diese.

Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz ist der Sitz des Bundesrechnungshofes im Jahr 2000 von Frankfurt am Main in das Bundesviertel der Bundesstadt Bonn verlegt worden.

Die Länder haben eigene Landesrechnungshöfe.

  1. Erlaß über die Dienstsiegel. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz, 20. Januar 1950, abgerufen am 15. Dezember 2025.
  2. 1 2 § 1 S. 1 BRHG
  3. § 1 S. 1 BRHG („nur dem Gesetz unterworfen“)
  4. Bundeshaushaltsplan 2025. (PDF; 2,12 MB) In: bundeshaushalt.de. Bundesministerium der Finanzen, S. 26, abgerufen am 15. Dezember 2025.