Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung. Der Behandlungsvertrag ist in Deutschland seit 2013 in den §§ 630a ff Bürgerliches Gesetzbuch gesetzlich definiert und ist ein besonderer Typ des Dienstvertrags.

  1. Eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)(PatRG) vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) mit Geltung ab 26. Februar 2013.