Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Es gibt zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wurde bereits 1884 eingeführt.

Das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht zur Versicherungsfreiheit.

In der österreichischen Sozialversicherung hat die Höchstbeitragsgrundlage eine entsprechende Funktion.