Rechengrößen der Sozialversicherung
Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern.
Im Einzelnen sind dies
- das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung (endgültig und vorläufig),
- die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung,
- die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-/Arbeitslosen- bzw. in der Kranken-/Pflegeversicherung,
- die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (auch Versicherungspflichtgrenzen) in der Krankenversicherung sowie
- die Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets.
- der Rentenwert
Sie haben Auswirkungen auf Beiträge, Leistungen und deren Dynamisierung in der gesetzlichen