Bekenntnis von Nicäa

Das Bekenntnis von Nicäa wurde im ersten Konzil von Nicäa 325, dem ersten ökumenischen Konzil, als Definition des christlichen Glaubens beschlossen. In Kürze: Der menschgewordene Gottessohn Jesus ist mit Gott dem allmächtigen Vater wesensgleich.

Dieses erste Glaubensbekenntnis ist nicht zu verwechseln mit dem nachfolgenden des ersten Konzils von Konstantinopel, das ebenfalls oft als nicänisches Glaubensbekenntnis bezeichnet wird und (vielleicht) bekannter ist. Im Gegensatz zu diesem wird das hier beschriebene Bekenntnis auch von allen altorientalischen Kirchen anerkannt. Damit ist es das meistanerkannte Bekenntnis im Christentum, spielt aber in der Frömmigkeitspraxis jener Kirchen, die auch das Nicäno-Konstantinopolitanum anerkennen, de facto keine Rolle.