Erstes Konzil von Nicäa
| 1. Konzil von Nicäa 20. Mai/Juni – 25. Juli 325 Nicäa | |
| Akzeptiert von | |
| Einberufen von | Konstantin dem Großen |
| Präsidium | |
| Teilnehmer | Insgesamt etwa 2000 Teilnehmer (davon vermutlich 200–300 Bischöfe) |
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Das Erste Konzil von Nicäa (lat. Concilium Nicaenum) wurde von Konstantin I. im Jahre 325 n. Chr. in Nicäa (heute İznik, Türkei) bei Byzantion (heute Istanbul) einberufen. Zentraler Streitpunkt war eine Frage der Christologie nach der Natur von Jesus und seiner Stellung zu Gott dem Vater. Im Herbst 324 hatte Konstantin die Alleinherrschaft im Römischen Reich erlangt. Ein Grund für die Einberufung des Konzils war der Wunsch Konstantins, die neu gewonnene Reichseinheit mit religiöser Einheit und mit seinem Namen durch ein allgemeines kirchliches Konzil zu verbinden. Daneben galt es, verschiedene Probleme wie die Regelung des Osterdatums, vor allem den in Alexandria ausgebrochenen Streit um den Arianismus zu lösen. Mehr als 200, womöglich mehr als 300 Bischöfe und andere Kleriker kamen nach Nicäa, fast alle aus dem Osten des Reiches. Anhand der Unterschriftenliste für die in Nicäa verabschiedeten Kanones sind etwas mehr als 200 Bischöfe namentlich nachweisbar.
Das Konzil endete mit dem (vorläufigen) Sieg der Gegner des Arianismus bzw. verschiedener Formen von origenistischer Hypostasen-Theologie und mit dem Glaubensbekenntnis, das die Göttlichkeit von Jesus und die Wesensgleichheit von Gott dem Vater und dem Gottessohn Jesus definierte. Das Bekenntnis wurde von den meisten Bischöfen des Konzils zumindest formal anerkannt; eine Anzahl östlicher Bischöfe hatte das Bekenntnis während der Beratungsphase abgelehnt. Doch soll Kaiser Konstantin die Diskussionen mit der expliziten Feststellung beendet haben, dass „der Sohn eines Wesens mit dem Vater“ sei, so dass nahezu alle Bischöfe, die anderer Meinung gewesen waren, nachgegeben hätten.
Die Kanones des Konzils sind die ersten Lehrentscheidungen der christlichen Gesamtkirche, die u. a. durch die überlieferten, gemeinsamen Unterschriften der Bischöfe und Kleriker bedeutend geworden waren; besonders aber durch den offiziellen Status des nicänischen Konzils unter der Autorität von Kaiser Konstantin I, welcher die Kanones und Beschlüsse des nicänischen Konzils bestätigte, die damit Gesetzeskraft für die römische Reichskirche erlangten. Die vorhergehenden Synoden und Konzilien waren regional von Kirchenvertretern selbst organisiert worden ohne entsprechende Möglichkeiten einer Allgemeinverbindlichkeit bzw. Gesetzeskraft der Beschlüsse und deren Durchsetzungsfähigkeit.
In der Kirchengeschichte wird das Konzil von Nicäa als das erste ökumenische Konzil gezählt, obgleich die übergroße Mehrheit der Bischöfe und Kleriker aus dem östlichen Teil des Römischen Reiches kam und nur wenige aus dem westlichen Teil angereist waren. Ungeachtet dieses Umstandes wird das nicänische Konzil als einer der wesentlichen Bezugspunkte der Kirchengeschichte angesehen, so dass die Geschichte der Alten Kirche oft in vor-nicänische und nach-nicänische Theologie eingeteilt wird. Die kirchenhistorische Bedeutung des Konzils kristallisierte sich jedoch erst im Verlauf des vierten Jahrhunderts heraus, und die Beschlüsse des Konzils wurden nach dem Tod Konstantins 337 vielfach in Frage gestellt, bevor sie 381 durch das erste Konzil von Konstantinopel bestätigt wurden.
Der Gedenktag für das Erste Konzil von Nicäa ist in der röm.-katholischen Kirche der 20. Mai, in der Lutherischen Kirche – Missouri-Synode der 12. Juni. In der orthodoxen Kirche wird er am sechsten Sonntag nach Ostern begangen.
- ↑ Stefan Klug: Alexandria und Rom. Die Geschichte der Beziehungen zweier Kirchen in der Antike. Aschendorff Verlag, Münster/Westfalen 2014, S. 177.
- ↑ Hanns Christof Brennecke: Nicäa, Ökumenische Synoden: Nicäa I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 24, de Gruyter, Berlin / New York 1994, ISBN 3-11-014596-0, S. 429–441. (kostenpflichtig abgerufen über Theologische Realenzyklopädie, De Gruyter Online), S. 431.
- ↑ Hanns Christof Brennecke: Nicäa, Ökumenische Synoden: Nicäa I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 24, de Gruyter, Berlin / New York 1994, ISBN 3-11-014596-0, S. 429–441. (kostenpflichtig abgerufen über Theologische Realenzyklopädie, De Gruyter Online), S. 435.
- ↑ Erzbistum Berlin: 1700 Jahre erstes Ökumenisches Konzil von Nizäa (325). Abgerufen am 31. Mai 2025.