Belgisch-Kongo
| Belgisch-Kongo | |||||
| Congo belge (französisch) Belgisch-Congo (niederländisch) | |||||
| 1908–1960 | |||||
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| Wahlspruch: Travail et Progrès – L'union fait la force (Arbeit und Fortschritt – Einheit macht Stark) | |||||
| Amtssprache | Französisch, Niederländisch | ||||
| Hauptstadt | Boma (1908–1923) Léopoldville (1923–1960) | ||||
| Staats- und Regierungsform | Kolonie (de facto) | ||||
| Staatsoberhaupt, zugleich Regierungschef | Belgischer König bzw. Generalgouverneur | ||||
| Fläche | 2.345.409 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 14,4 Mio. (1959) | ||||
| Währung | Kongo-Franc | ||||
| Errichtung | 15. November 1908 | ||||
| Vorgängergebilde | Kongo-Freistaat | ||||
| Endpunkt | 30. Juni 1960 | ||||
| Abgelöst von | Demokratische Republik Kongo | ||||
Belgisch-Kongo (französisch Congo belge; niederländisch: Belgisch-Congo) war von 1908 bis 1960 eine Kolonie des Königreichs Belgien in Zentralafrika, auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo. Mit einer Fläche von rund 2,34 Millionen km², etwa 80 Mal so groß wie Belgien, zählte Belgisch-Kongo zu den größten Kolonialgebieten Afrikas. Die Kolonie entstand aus dem Kongo-Freistaat, dem Privatbesitz des belgischen Königs Leopold II., dessen berüchtigt brutale Ausbeutungspolitik (vor allem im Kautschuk- und Elfenbeinhandel) international für Entsetzen sorgte. Unter dem Druck weltweiter Kritik sah sich der belgische Staat gezwungen, die Verwaltung des Gebietes 1908 vom König zu übernehmen. Die folgende belgische Herrschaft im Kongo beruhte auf der „kolonialen Dreifaltigkeit“ (trinité coloniale) aus staatlichen, missionarischen und unternehmerischen Interessen und war im Gegensatz zu britischer und französischer Kolonialpraxis sehr direkt, mit nur einer geringen Rolle einheimischer Herrscher. Die Belgier beuteten die natürlichen Ressourcen des Landes aus und mit dem Zweiten Weltkrieg setzte eine verstärkte wirtschaftliche Entwicklung ein. Am 30. Juni 1960 erlangte die Kolonie als die Demokratische Republik Kongo schließlich ihre Unabhängigkeit.