Berlin-Brandenburg

Plebiszite über die
Bildung Berlin-Brandenburgs
Zusammenschluss und bevorzugter Zeitpunkt
Zusammenschluss in Berlin
gültige Stimmen
30.9% (53.9%)
26.5% (46.1%)
0.3%
42.3%
Zusammenschluss in Brandenburg
gültige Stimmen
24.3% (36.8%)
41.6% (63.2%)
0.5%
33.6%
Zeitpunkt in Berlin
gültige Stimmen
39.0% (55.7%)
31.0% (44.3%)
30.0%
Zeitpunkt in Brandenburg
gültige Stimmen
26.5% (48.2%)
28.4% (51.8%)
45.2%
Ja
Nein
ungültig
Stimmverzicht
im Jahr 1999
im Jahr 2002
Mehrheit der gültigen Stimmen
25 % Zustimmungsquorum
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.): Volksabstimmung in Berlin am 5. Mai 1996 über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes Berlin-Brandenburg (Neugliederungs-Vertrag) (= Statistische Berichte. B VII 4-96). Oktober 1997, ZDB-ID 3057495-X (statistischebibliothek.de [PDF]).

Berlin-Brandenburg ist der verbreitetste Name für ein im Rahmen der Neugliederung des Bundesgebietes gelegentlich diskutiertes neues Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das bei der Fusion von Berlin und Brandenburg entstehen würde. Anders als bei Fusionen anderer Bundesländer, für die gemäß Art. 29 GG ein Bundesgesetz nötig ist, wäre eine Fusion von Berlin und Brandenburg gemäß dem 1994 eingefügten Art. 118a GG auch ohne Beteiligung des Bundes möglich. Dazu bedarf es zwingend der Zustimmung der Stimmberechtigten beider Länder.

Am 5. Mai 1996 wurde der von beiden Landesregierungen vereinbarte, und von beiden Landesparlamenten ratifizierte Fusionsvertrag in einem gleichzeitig in beiden Ländern abgehaltenen Referendum, der Volksabstimmung über die Bildung eines gemeinsamen Landes Berlin-Brandenburg, abgelehnt. Während in Berlin eine knappe Mehrheit der Abstimmenden der Länderfusion zustimmte (54 % „Ja“-Stimmen), wurde sie in Brandenburg von einer deutlichen Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt (63 % „Nein“-Stimmen). Die Vereinigung der beiden Länder wurde damit nicht vollzogen, jedoch einigten sich Berlin und Brandenburg in verschiedenen Bereichen auf eine enge Zusammenarbeit und schufen teils gemeinsame Behörden.

  1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) vom 27. Oktober 1994. In: Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 75. 3. November 1994, S. 3147, abgerufen am 19. Januar 2018.