Berliner Bundestagsabgeordneter
Als Berliner Bundestagsabgeordnete (oder kurz: Berliner Abgeordnete) werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages aus West-Berlin in der Zeit der Deutschen Teilung (1949–1990) bezeichnet. Sie wurden nicht durch Bundestagswahlen gewählt, sondern durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin bestimmt und hatten im Bundestag bis 1990 nur stark eingeschränkte Stimmrechte. Dieser Sonderstatus bestand von der 1. Wahlperiode bis zur 11. Wahlperiode des Bundestages.