Deutsche Teilung

Als deutsche Teilung oder Teilung Deutschlands (auch Spaltung Deutschlands genannt) wird die Existenz zweier deutscher Staaten auf dem Gebiet Deutschlands im Zeitraum vom 7. Oktober 1949, als die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet wurde, bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 bezeichnet. Die DDR trat am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei. Sie war ein Ergebnis des Zweiten Weltkriegs sowie des anschließenden Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition, hauptsächlich zwischen den USA und der Sowjetunion.

Während dieser Zeit unterhielten die beiden deutschen Staaten keinerlei politische Bündnisse. Dies unterscheidet sich von den deutschen Staaten vor der deutschen Einigung im Jahr 1871, als sie Teil unterschiedlicher Konföderationen waren, beispielsweise des Deutschen Bundes. Die Teilung war eine Folge der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg. Die Bundesrepublik ist eine liberale Demokratie und unterhält enge Beziehungen zu den USA, während die DDR dem Kommunismus folgte und von der Sowjetunion beeinflusst war. Zu dieser Teilung gehörte auch die im Potsdamer Abkommen von 1945 vereinbarte Abtrennung der Ostgebiete des Deutschen Reiches. Der nördliche Teil Ostpreußens wurde 1945 der Sowjetunion zugesprochen; Polen wurde für seine Westverschiebung territorial entschädigt – auf Kosten deutscher Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze, die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Mit dieser Westverschiebung mussten die Polen auf ihre Territorien östlich der Curzon-Linie verzichten, die 1939 von der Sowjetunion annektiert wurden. Das neue polnische Territorium wurde etwa 20 Prozent kleiner als das Territorium der Zweiten Polnischen Republik vor 1939.

Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands kam es schließlich zur völkerrechtlichen Zession der Ostgebiete zum 3. Oktober 1990 (durch eine Friedensregelung). Zuvor unterzeichneten die Regierungen in beiden Teilen Deutschlands jedoch 1950 und 1970 separate Verträge mit Polen zur Anerkennung der bestehenden Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze.

In einem größeren Zusammenhang gehört die deutsche Teilung zum Komplex der zwischen 1806 und 1990 ungelösten deutschen Frage.

  1. Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, S. 68 f.; Michael Kirn, Der deutsche Staat in Europa. Aufgaben und Ziele des vereinigten Deutschland, Verlag Urachhaus, Stuttgart 1991, S. 211.