Zweite Polnische Republik

Als Zweite Polnische Republik (polnisch II. Rzeczpospolita) wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Die Republik wurde als der Nachfolger des Regentschaftskönigreichs Polen gegründet. Der 11. November wurde zu einem festlich begangenen Tag in der Republik, dem Tag der Unabhängigkeit. Sein Gedenken galt der Übergabe des Oberbefehls vom Regentschaftsrat an Józef Piłsudski am 11. November 1918. Allerdings trat das Dekret über die vorläufige oberste Vertretungsbehörde der Republik Polen erst am 29. Dezember 1918 in Kraft; verfassungsrechtlich war der 11. November daher kein Gründungstag der Zweiten Polnischen Republik.

  1. 1939 bis 1944 war die Zweite Polnische Republik von Deutschland bzw. der Sowjetunion besetzt. Die polnische Exilregierung nahm ihren Sitz zunächst in Angers/Frankreich (bis 1940) und danach in London. Die Volksrepublik Polen ab 1944 gilt als Nachfolgestaat, obwohl die Exilregierung in London weiter den Anspruch als legitime Vertretung Polens bis 1990 aufrechterhielt.
  2. Gesetz vom 17. März 1921, betreffend die Verfassung der Republik Polen. Abgerufen am 16. Dezember 2012.