Berufsförderungsdienst

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der deutschen Bundeswehr berät und fördert die Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach dem Dienstzeitende. Die Berufsförderung umfasst die Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben, die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen, den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule, die Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen und Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 3 Abs. 2 SVG). Sie wird grundsätzlich Soldaten auf Zeit gewährt.