Berufsgericht
Berufsgerichte (früher auch Ehrengerichte) sind Gerichte für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG. Als staatliche Gerichte sind sie für die Ahndung von Verstößen gegen das Berufsrecht, das Standesrecht oder die Standesregeln zuständig.
Für Personen, die zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bestehen Bundesgerichte zur Entscheidung in Disziplinar- und Beschwerdeverfahren gem. Art. 96 Abs. 4 GG. Diese waren bzw. sind das Bundesdisziplinargericht (bis 2003) und die Truppendienstgerichte. Für die Richter im Bundesdienst wurde als Dienstgericht des Bundes ein besonderer Senat des Bundesgerichtshofs gebildet (§ 61 DRiG).
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 Rz. 20 ff. für die Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte.
- ↑ für die ärztlichen Berufsgerichte: BVerfGE 18, 241, 257; 22, 42, 47.