Berufsverbrecher
Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff aus der Weimarer Republik für Wiederholungstäter. In der Zeit des Nationalsozialismus führte er zum Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933, das eine unbefristete Sicherungsverwahrung vorsah.
Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff aus der Weimarer Republik für Wiederholungstäter. In der Zeit des Nationalsozialismus führte er zum Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933, das eine unbefristete Sicherungsverwahrung vorsah.