Besitzkonstitut

Das Besitzkonstitut (auch Besitzeskonstitut; lat. constitutum possessorium) ist eine besondere Vereinbarung zur modifizierten Übergabe beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach deutschem Sachenrecht. Die Sache wird in diesem Fall nicht tatsächlich an den neuen Eigentümer übergeben, sondern es wird ein Übergabesurrogat vereinbart. Der Veräußerer bleibt gemäß § 930 BGB im unmittelbaren Besitz der Sache, die ohnehin bereits bei ihm ist. Das Eigentum an der Sache hingegen geht auf den Erwerber über. Statt tatsächlicher Übergabe wird gemäß § 868 BGB ein Besitzmittlungsverhältnis vereinbart, aufgrund dessen sich Veräußerer und Erwerber darüber einig sind, dass der Veräußerer die Sache fortan als unmittelbarer Fremdbesitzer für den Erwerber besitzt und dass der Erwerber Eigentümer unter der Maßgabe wird, dass er lediglich mittelbaren Eigenbesitz ausübt.

  1. Jörg Schmid, Bettina Hürlimann-Kaup: Sachenrecht. 5. Auflage. 2017, Rn. 178.