Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk (auch Testat, aus lateinisch testatum, das Bezeugte) ist in der Wirtschaft und im Handelsrecht das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen.

  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 477; ISBN 3-426-26074-3