Besteuerungsgrundsätze

Ziel der Besteuerung ist die Erzielung von Einnahmen (§ 3 AO). Die Besteuerung muss sich dabei an bestimmten Besteuerungsgrundsätzen orientieren. Dabei nimmt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit einen herausragenden Platz ein.

  1. Bausteine für eine Reform des Steuersystems. (Memento des Originals vom 5. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) Deutsches Steuerzahlerinstitut