Betriebssicherheitsverordnung

Basisdaten
Titel:Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung
Früherer Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Abkürzung: BetrSichV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Arbeitsschutzrecht
Fundstellennachweis: 805-3-14
Ursprüngliche Fassung vom: 27. September 2002
(BGBl. I S. 3777)
Inkrafttreten am: 3. Oktober 2002
Letzte Neufassung vom: 3. Februar 2015
(BGBl. I S. 49)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Juni 2015
(Art. 3 G vom 3. Februar 2015)
Letzte Änderung durch: Art. 27 G vom 18. Dezember 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22. Dezember 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. Dezember 2025
(Art. 29 G vom 18. Dezember 2025)
GESTA: G049
Weblink: Text der BetrSichV
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 89/655/EWG (Arbeitsmittelrichtlinie), später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG, und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.