Richtlinie 89/655/EWG


Richtlinie 89/655/EG

Titel: Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Kurztitel: Arbeitsmittelrichtlinie
Rechtsmaterie: Arbeitsschutz, UVV, Gesundheitsschutz
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 118a
Datum des Rechtsakts: 30. November 1989
Veröffentlichungsdatum: 30. Dezember 1989
Inkrafttreten: 30. Dezember 1989
Anzuwenden ab: 31. Dezember 1992
Letzte Änderung durch: Richtlinie 2007/30/EG
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2007
Ersetzt durch: Richtlinie 2009/104/EG
Außerkrafttreten: 22. Oktober 2009
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 89/654/EWG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzte. Aufgrund der mehrfachen und erheblichen Änderungen an dieser Richtlinie beschloss die EU sie zu kodifizieren und aufzuheben und durch die Richtlinie 2009/104/EG zu ersetzen.