Betrieblicher Gesundheitsschutz
Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam. In Betrieben mit einem Betriebsrat bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit.
- ↑ Nach Art. 3e des Übereinkommens mit der ILO bedeutet Gesundheit „nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die psychischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.“ (siehe Kommentar 8 zu §1 ArbSchG in Michael Kitter, Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz, 2007, ISBN 978-3-7663-3788-7). Das Arbeitsschutzgesetz geht von einem weiten Gesundheitsbegriff aus, der auch das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten umfasst (BVerwG 31. Januar 1977, NZA 1997, 483).
- ↑ Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz. 2008, ISBN 978-3-7663-3498-5 (Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen usw.).
- ↑ Horst Schmitthenner: Gute Arbeit als betriebspolitisches Handlungsfeld – Mitbestimmung im Gesundheitsschutz nutzen. In: Jürgen Peters, Horst Schmitthenner: Gute Arbeit, vsa-verlag, 2003, ISBN 978-3-89965-025-9.