Beurteilung

Eine Beurteilung ist ein Werturteil über einen Sachverhalt, über Situationen oder Eigenschaften, Objekte oder über eine Person. Wortbestandteil ist das Urteil im psychologischen Sinne. Beteiligte sind der Beurteilende und das Beurteilungsobjekt. Der Beurteilende ist eine natürliche Person, die einem Beurteilungsobjekt (Sachverhalt, Situation, Person usw.) einen Wert auf einer Urteilsdimension zuordnet. Die Urteilsdimension ist eine abgestufte Skala (gut – schlecht, zielbehindernd – zielfördernd; schwerwiegend – unbedenklich). Angewandte Skalen sind insbesondere Benotungen jeder Art, Schulnoten, Sportnoten, Ratings oder Kreditscorings. Beurteilen ist also das Bewerten eines Beurteilungsobjekts.

Der Beurteilende muss von seiner Wahrnehmung und seiner Fachkompetenz her imstande sein, das Beurteilungsobjekt zutreffend und umfassend beurteilen zu können. Dazu gibt es je nach Beurteilungsobjekt bestimmte übergeordnete Beurteilungskriterien, die vom Beurteiler anzuwenden sind. Beurteilungskriterien sind die vor der Beurteilung – nicht unbedingt durch den Beurteilenden – festgelegten Merkmale, die das Wesen des Beurteilungsobjekts vollständig erfassen sollen. Je mehr und je besser Beurteilungskriterien durch das Beurteilungsobjekt erfüllt werden, umso günstiger fällt die Urteilsdimension aus.