Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen:

Die übergreifende Bezeichnung „Bevölkerungsschutz“ trägt der Tatsache Rechnung, dass zwischen den Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenschutz und Zivilschutz viele Gemeinsamkeiten bestehen, die von den beteiligten Organisationen und Einrichtungen über deren technische Ausstattung und andere Vorsorgemaßnahmen bis hin zu behördlichen Zuständigkeiten reichen.

Zur Hilfe für die Bevölkerung befähigt und beauftragt sind in erster Linie die Feuerwehren, sowie in Deutschland das Technische Hilfswerk, Hilfsorganisationen (wie der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Malteser Hilfsdienst) und bei Schadenereignissen zu Wasser die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Der Einsatz von Streitkräften zum Bevölkerungsschutz ist in den meisten Ländern möglich, aber unterschiedlich streng geregelt.

  1. Insbesondere Schweizer Usance, in Deutschland wird auch Katastrophenschutz als Oberbegriff gebraucht, in Österreich wird das gesamte Fachgebiet unter dem Begriff Zivilschutz zusammengefasst.