Beweisverbot

Bei Beweisverboten handelt es sich um rechtsstaatliche Schranken, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren gesetzt sind. Sie sollen in erster Linie sicherstellen, dass Verfahren ausreichende Rücksicht auf die subjektiven Rechte der Verfahrensbeteiligten nehmen. Im Grundsatz sind Gerichte und Behörden dazu angehalten, die ihnen angebotenen Beweismittel vollständig auszuwerten, um dem zu beurteilenden Sachverhalt möglichst wahrheitsgemäß zu rekonstruieren. Eine entsprechende Anordnung trifft etwa § 244 Abs. 2 StPO für das deutsche Strafprozessrecht. Allerdings kann das Ziel der Wahrheitsfindung in Konflikt mit den Rechten eines Verfahrensbeteiligten geraten, etwa dem Persönlichkeitsrecht oder der Menschenwürde. So verhält es sich etwa, wenn der Beweis mithilfe illegal angefertigter Bild- oder Tonaufnahmen geführt werden soll. Die Verwendung solcher Beweismittel kann die betroffene Prozesspartei in unverhältnismäßiger Weise belasten. Um dies zu verhindern, wurden Beweisverbote entwickelt, die unter bestimmten Voraussetzungen untersagen, Beweise zu erheben oder im Prozess zu verwerten.

Über die Notwendigkeit von Beweisverboten besteht in zahlreichen Rechtsordnungen Einigkeit. Uneinigkeit herrscht demgegenüber vielfach darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverbot anzuerkennen ist. Zu dieser Uneinigkeit trägt bei, dass die Gesetzgeber vieler Staaten die Entwicklung von Beweisverboten weitgehend der Rechtspraxis überlassen haben. So verhält es sich etwa im Rechtskreis des common law, in dem das Recht traditionell in wesentlichen Teilen durch die Rechtsprechung entwickelt wird. Doch auch in Deutschland existieren kaum Regelungen zu Beweisverboten, weshalb auch dort Beweisverbote in weiten Teilen seitens der Rechtspraxis im Wege der Rechtsfortbildung gewonnen werden.

Beweisfragen stellen sich in einem großen Teil der Prozesse. Vor allem im Strafrecht nehmen sie meist eine zentrale Rolle ein. Deswegen besitzen Beweisverbote eine hohe praktische Relevanz. Dementsprechend gilt die Frage nach den Voraussetzungen von Beweisverboten als eine der zentralen ungelösten Probleme des Prozessrechts.