Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ein Verwaltungsorgan mit Bürgerbeteiligung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Bezirksverwaltung. Aufgaben der BVVs sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten. Je Bezirk werden 55 Verordnete im Verhältniswahlrecht mit 3-%-Sperrklausel gewählt.