Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Aktiva bzw. Passiva einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag.

Die Summe der Aktivseite einer Bilanz ist stets so hoch wie die Summe der Passivseite. Das liegt daran, dass beide Bilanzseiten über das Eigenkapital zum Ausgleich gebracht werden. In dieser Ausgeglichenheit der Bilanzseiten liegt der Ursprung des Wortes „Bilanz“ (lateinisch bilancia (Balken-)Waage).

Die Bilanzsumme ist ein Aggregat, welches sich auf der Vermögensseite einer Bilanz aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen sowie auf der Kapitalseite aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammensetzt:

Aktiva Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital
+ Umlaufvermögen + Fremdkapital
= Bilanzsumme = Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. In § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen („Posten“) abschließend aufgezählt, ohne dass die Bilanzsumme als ihr Additionsergebnis erwähnt wird. Bilanzrechtlich ist also die Bilanzsumme keine Bilanzposition. Der nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite zu verbuchende Jahresfehlbetrag darf gemäß § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.

  1. Werner Engelhardt, Hans Raffée, Barbara Wischermann: Grundzüge der doppelten Buchhaltung. 9. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-18144-4, S. 24.
  2. Bitz, Michael: Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals. In: Winkeljohann, Norbert, Bareis, Peter/Volk, Gerrit (Hrsg.): Rechungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen. Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag. München 2007, S. 147–166 (Digitalisat).
  3. Carl-Christian Freidank, Mario Henry Meuthen: Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik. 3. Auflage. De Gruyter Oldenbourg, 2022, ISBN 978-3-11-067952-6, S. 71 f.