Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht. Das Eigenkapital steht den Wirtschaftssubjekten zeitlich unbefristet zur Verfügung, da es im Gegensatz zum Fremdkapital (Schulden) keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt.

Das Kompositum Eigenkapital setzt sich aus Eigen- für Eigentümer (Gesellschafter) oder deren Eigenfinanzierung und Kapital zusammen. Etymologisch leitete sich aus dem Gattungsbegriff Kapital später der Ausdruck Eigenkapital ab. Betreiben Wirtschaftssubjekte Eigenfinanzierung, so bilden sie Eigenkapital. Als Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen, Stiftungen, sonstige Personenvereinigungen, der Staat und seine Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, öffentliche Unternehmen, Kommunalunternehmen) sowie Privathaushalte in Betracht.

  1. Michael Bitz/Dieter Schneeloch/Wilfried Wittstock/Guido Patek, Der Jahresabschluss, 2014, S. 6
  2. Verlag Die Wirtschaft, Betrieb und Wirtschaft: Zeitschrift für Rechnungswesen, Steuern, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht im Betrieb, Band 51, Ausgaben 1–12, 1997, S. 81