Bischofsweihen für die Priesterbruderschaft St. Pius X.

Die Bischofsweihen für die Priesterbruderschaft St. Pius X. begründeten im Jahr 1988 die endgültige kirchenrechtliche Trennung der bereits 1976 kirchenrechtlich aufgehobenen, ihr Wirken aber fortsetzenden Priesterbruderschaft St. Pius X. von der römisch-katholischen Kirche. Durch die Weihe von vier Bischöfen gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes zogen sich die Weihespender ebenso wie die Weihekandidaten die Exkommunikation latae sententiae zu, die der Vatikan erst 2009 für die zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Akteure aufheben sollte. Auch nach dieser Aufhebung blieb der kirchenrechtliche Status der Priesterbruderschaft indes irregulär; die Piusbruderschaft wird von Rom nicht als Teil der katholischen Kirche anerkannt. Gespräche über eine Verständigung sind bislang nicht erfolgreich. Über die Frage einer Wiederholung der Ereignisse von 1988 in der Zukunft wird spekuliert.