Blindheit
| Klassifikation nach ICD-10 | |
|---|---|
| H54 | Blindheit und Sehschwäche |
| ICD-10 online (WHO-Version 2019) | |
| Klassifikation nach ICD-11 | |
|---|---|
| 9D90.6 | Blindheit |
| ICD-11: Englisch • Deutsch (Vorabversion) | |
Unter Blindheit (von althochdeutsch blint, ‚dunkel, trübe, blind‘ mit der Grundbedeutung ‚gemischt/getrübt‘ oder ‚dunkel‘) versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines Auges oder unter rechtlichen Aspekten beider Augen. Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein. Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind, abhängig von Krankheitsbeginn, Ursachen und – insbesondere in Ländern der „Dritten Welt“ – generell dem Zugang zu entsprechenden Behandlungsangeboten, gering. Davon abgesehen gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt und die deshalb als unheilbar gelten. Blindheit ist eine schwere Behinderung, bei der nach deutscher Gesetzgebung grundsätzlich ein Anspruch auf Beihilfe in Form von Blindengeld besteht. Er wird im jeweiligen Landesblindengeldgesetz oder als Blindenhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72) geregelt.
Beim gänzlichen Fehlen von Lichtwahrnehmung, also dem Verlust von Hell-/Dunkelwahrnehmung, spricht man von Amaurose (Vollblind). Die Amaurose beider Augen bringt für Betroffene zusätzliche Probleme, wie etwa Schlafstörungen mit sich (siehe Amaurose #Schlafstörungen bei Vollblinden).
- ↑ Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Herausgegeben von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 84 (zu blenden, Blendling und blind).
- ↑ Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – § 72 Blindenhilfe
- ↑ Bayerisches Blindengeldgesetz. Was ist Blindheit nach dem BayBlindG ( vom 11. Dezember 2005 im Internet Archive)