Blutgeld

Blutgeld bezeichnet einerseits ein Sühnegeld, das ein Mörder oder Totschläger als Entschädigung an die nächsten Angehörigen des Opfers zahlt (im germanischen Recht Wergeld), andererseits eine Belohnung für die Anzeige eines Mörders oder Verbrechers.

  1. Johann Krcsmarik: Beiträge zur Beleuchtung des islamitischen Strafrechts, mit Rücksicht auf Theorie und Praxis in der Türkei, in: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Bd. 58, 1904, S. 539
  2. Brockhaus Enzyklopädie 1851, Bd. 3, S. 1, online
  3. Blutgeld, Duden online