Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)

Basisdaten
Titel:Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Kurztitel: Betäubungsmittelgesetz
Früherer Titel: Opiumgesetz
Abkürzung: BtMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Nebenstrafrecht
Fundstellennachweis: 2121-6-24
Ursprüngliche Fassung vom: 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1930
Neubekanntmachung vom: 1. März 1994
(BGBl. I S. 358)
Letzte Neufassung vom: 28. Juli 1981
(BGBl. I S. 681,
ber. S. 1187)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. Januar 1982
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 4. August 2025
(BGBl. I Nr. 182 vom 4. August 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
7. August 2025
(Art. 2 VO vom 4. August 2025)
Weblink: Text des BtMG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ehemals Opiumgesetz (s. u.), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.

Welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden, lässt sich den Anlagen I bis III des Gesetzes entnehmen (§ 1 Abs. 1 BtMG):

  • Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD),
  • Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
  • Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin).

Die Anlagen sind jeweils dreispaltig aufgebaut. Spalte 1 enthält die Internationalen Freinamen (INN) der Weltgesundheitsorganisation (etwa Amphetamin), Spalte 2 andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen wie Kurzbezeichnung oder Trivialnamen (etwa Amphetamin) und Spalte 3 die chemische Stoffbezeichnung (etwa (RS)-1-Phenylpropan-2-ylazan).

Eine vollständige Übersicht über die erfassten Stoffe gibt die Liste von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz.