Bundesarbeitsgericht

Deutschland
Bundesarbeitsgericht
 BAG p1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberster Gerichtshof des Bundes
Aufsichts­organ(e) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bestehen seit April 1954
Hauptsitz Erfurt
Leitung Inken Gallner (Präsidentin)
z. Zt. vakant (Vizepräsident)
Website www.bundesarbeitsgericht.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Erfurt (§ 40 Abs. 1 ArbGG).

Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.

In den anderen Staaten des deutschen Sprachraums existiert kein eigenständiges oberstes Arbeitsgericht; die letztinstanzlichen Entscheidungen in Arbeitssachen sind dort Teil der Zuständigkeit des obersten Zivilgerichtes. Dieses heißt in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht.

  1. Arbeitsgerichtsgesetz § 40 Absatz 2 – Einrichtung.