Bundesgericht (Schweiz)
| Bundesgericht BGer | |
|---|---|
| Hauptsitz | Lausanne, Kanton Waadt |
| Vorsteher | François Chaix |
| Stellvertreter | Francesco Parrino |
| Mitarbeiterzahl | 40 Bundesrichter, 19 nebenamtliche Richter, 180 Gerichtsschreiber, 200 weitere Mitarbeitende |
| Webpräsenz | www.bger.ch |
Das Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; rätoromanisch , TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz.
Das Bundesgericht hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne im Kanton Waadt. Zwei der vier öffentlich-rechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts befinden sich in Luzern (früher Eidgenössisches Versicherungsgericht als organisatorisch selbständige Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts). Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Bundesrichter; der amtierende Bundesgerichtspräsident ist François Chaix.
Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und im Strafrecht, aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund. Menschenrechtsverletzungen können vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten werden.
Das Bundesgericht prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob die Vorinstanz das Recht im angefochtenen Urteil richtig angewandt hat. Mit seinen Entscheidungen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Sie tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Das Bundesgericht schützt die Rechte des Bürgers, die er gemäss der Bundesverfassung hat. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen deren Grundsätze.
Das Verfahren vor dem Bundesgericht findet auf dem schriftlichen Weg statt. Eine Gerichtsverhandlung mit Anhörung von Parteien und Zeugen oder Plädoyers der Anwälte gibt es nicht. Vielmehr stützt sich das Bundesgericht für sein Urteil auf den Sachverhalt, wie er von den Vorinstanzen festgestellt wurde, ausser dieser ist besonders fehlerhaft. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein Gericht nicht korrekt entschieden hat, hebt es den angefochtenen Entscheid auf. Das Bundesgericht kann den Fall entweder selbst entscheiden (so meistens im Zivil- und öffentlichen Recht) oder einer vorherigen Instanz zur Neubeurteilung zurückweisen (so oft im Strafrecht).
- 1 2 Bundesrichter und Bundesrichterinnen Abgerufen am 5. Januar 2026
- ↑ Schweizerisches Bundesgericht – Berufe am Bundesgericht. Abgerufen am 5. Januar 2026.