Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Basisdaten
Titel:Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Kurztitel:Bundesverfassung
Abkürzung:BV
Art:Verfassung
Geltungsbereich:Schweizerische Eidgenossenschaft
Rechtsmaterie:Verfassungsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
101
Ursprüngliche Fassung vom:18. April 1999
Inkrafttreten am:1. Januar 2000
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (französisch Constitution fédérale de la Confédération suisse, italienisch Costituzione federale della Confederazione Svizzera, rätoromanisch Constituziun federala da la Confederaziun svizra) vom 18. April 1999 (abgekürzt BV, SR 101) ist die Verfassung der Schweiz. Sie ist das oberste Rechtsdokument der Schweiz – nur ganz bestimmte völkerrechtliche Normen stehen über ihr (ius cogens) oder mit ihr auf gleicher Stufe (EMRK, UNO Pakte I und II).

Die Bundesverfassung kann jederzeit auf Anregung der Bundesbehörden oder des Volkes geändert werden. Dafür bedarf es der Zustimmung der Mehrheit des Volkes sowie der Kantone (Doppeltes Mehr). Die Verfassung kennt nur eine materielle Schranke: Eine Norm darf nicht dem ius cogens zuwiderlaufen. Grundrechte dürfen aber eingeschränkt und wohl auch abgeschafft werden.

Die geltende Bundesverfassung aus dem Jahr 1999, die im Januar 2000 in Kraft trat, ist die dritte Verfassung. Sie geht zurück auf die erste Bundesverfassung vom 12. September 1848, mit der die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint wurde. Zuvor gab es auch schon einer Verfassung ähnelnde Dokumente, etwa die Mediationsakte oder den Bundesvertrag. Im Jahr 1874 wurde eine Verfassung verabschiedet, die die Staatsgewalt stärker zentralisierte und die demokratische Rechte ausbaute, ohne jedoch an den Grundfesten des Staatswesens zu rütteln. 1999 wurde die Verfassung insbesondere sprachlich totalrevidiert und das vom Bundesgericht geschaffene ungeschriebene Verfassungsrecht «nachgeführt», d. h. kodifiziert.