Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit 2021 energetische Sanierungsvorhaben von Wohn- und Nichtwohngebäuden, um dauerhaft Energiekosten einzusparen. Die Förderung schließt auch die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien und besonders erhaltenswerter Bausubstanz ein.
Die Beantragung von Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen erfolgt bei der Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Von 2021 bis September 2024 wurden etwa 10 Milliarden Euro an Fördergeldern an 1,55 Millionen Antragssteller ausgeschüttet.
Gefördert werden Komplett-Sanierungen zum Effizienzhaus sowie energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dachdämmung, Fassadendämmung, Tausch von Fenstern / Türen oder Dämmung der Kellerdecke. Bei allen Maßnahmen, außer dem Heizungstausch, ist die Begleitung und Prüfung der Sanierung durch eine Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist, erforderlich. Die Energieberatung wird bis zu 50 Prozent gefördert.
- ↑ Bundesförderung für effiziente Gebäude. In: BAFA. Abgerufen am 9. Dezember 2024.
- ↑ 10 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): BAFA zieht positive Bilanz. In: BAFA. 20. September 2024, abgerufen am 9. Dezember 2024.
- ↑ Energie-Effizienz-Experten (EEE). Abgerufen am 28. Januar 2025.
- ↑ Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). (PDF; 1,9 MB) In: bundesanzeiger.de. Bundesministerium der Justiz, 21. Dezember 2023, abgerufen am 2. Februar 2025.