Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz (beB) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in § 105 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genannt wird, ohne ihn jedoch genauer zu definieren. Mithilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz als Teil des baukulturellen Erbes mit derselben Förderhöhe saniert werden wie Baudenkmale.