Bundesgesetz über das Messwesen

Basisdaten
Titel:Bundesgesetz über das Messwesen
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Wirtschaftsverwaltungsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
941.20
Ursprüngliche Fassung vom:9. Juni 1977
Inkrafttreten am:1. Januar 1978
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das schweizerische Bundesgesetz über das Messwesen enthält Vorschriften auf dem Gebiet des Messwesens über die in der Schweiz verbindlichen Masseinheiten und die Pflicht, in Handel und Verkehr Mengen und Preise anzugeben.

Eine wesentliche Bestimmung betrifft die Pflicht, physikalische Grössen in gesetzlichen Einheiten im Handel und Verkehr anzugeben. Die gesetzlichen Masseinheiten sind die in Artikel 3 aufgeführten Basiseinheiten des internationalen Einheiten-Systems (SI), die abgeleiteten SI-Einheiten nach Artikel 4, die ausserhalb des SI stehenden Einheiten nach Artikel 5 und die dezimalen Vielfachen und Teile der SI-Einheiten nach Artikel 6. Die Einheiten-Verordnung vom 23. November 1994 führt diese Einheiten einzeln auf.