Bundesgesetz über den Datenschutz

Basisdaten
Titel:Bundesgesetz über den Datenschutz
Kurztitel:Datenschutzgesetz
Abkürzung:DSG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Datenschutzrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
235.1
Ursprüngliche Fassung vom:19. Juni 1992
Inkrafttreten am:1. Juli 1993
Letzte Neufassung vom:25. September 2020
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. September 2023
Letzte Änderung durch:17. Juni 2022 AS 2023 231
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2023
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist eines der Datenschutzgesetze der Schweiz. Es regelt den Datenschutz für die Bundesbehörden sowie den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden (Art. 1). Für die kantonalen und kommunalen Behörden gilt das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.

Ein Kernelement ist das einklagbare Auskunftsrecht (Art. 25). Die Auskunft ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen und kostenlos zu erteilen. Der Inhaber der Datensammlung muss vollständig Auskunft erteilen und auch Angaben über die Herkunft und den Bearbeitungszweck machen.

Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, dessen Rechtsstellung und Aufgaben im (Art. 4) des Gesetzes geregelt sind.