Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
| Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung — BEU — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | selbständige Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Verkehr |
| Gründung | 2017 |
| Hauptsitz | Bonn |
| Behördenleitung | Steffen Müller |
| Bedienstete | 33 |
| Haushaltsvolumen | 1,827 Mio. Euro (Stand: 2019) |
| Netzauftritt | www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de |
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist eine unabhängige Untersuchungsstelle des Bundes, die gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb untersucht (§ 5b AEG). Sie führt Ermittlungen zur Bestimmung der Unfallursache durch und gibt gegebenenfalls Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle ab. Außerdem kann sie bei gefährlichen Zwischenfällen tätig werden, die zu einem schweren Unfall hätten führen können, sofern dafür hinreichende Anhaltspunkte vorliegen.
Die BEU ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Sitz der BEU ist Bonn. Ihr englischer Name lautet Federal Authority for Railway Accident Investigation.
- ↑ Organigramm der BEU, PDF
- ↑ Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 26. August 2020 (Planstellen-/Stellenübersicht Seite 246–247).
- ↑ Haushaltsgesetz 2019. Abgerufen am 1. September 2019.
- ↑ EBA – Aufgaben
- ↑ Einrichtung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, 7. Juli 2017, abgerufen am 10. Juli 2017.
- ↑ BEU-Anschrift
- ↑ Bildwortmarken-Archiv. In: bpa.logo-assistent.de. Die Bundesregierung, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 8. Dezember 2021; abgerufen am 2. September 2019.