Gefährliches Ereignis

Gefährliche Ereignisse sind im Eisenbahnbetrieb alle Unfälle und Störungen im Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Infrastrukturen, die zu Eisenbahninfrastrukturen des Bundes gehören (§ 5b Abs. 1 AEG). Sie werden in Deutschland von der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) untersucht.

  1. Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 138, 26. Mai 2016, S. 102.