Bundestag (Rheinbund)
Der Bundestag (auch: Bundesversammlung, Diète de Francfort) ist ein Organ, das in der Rheinbundakte erwähnt wird. Es wurde allerdings nicht realisiert.
Der Rheinbund war 1806 vom französischen Kaiser Napoleon ins Leben gerufen worden. Der Idee nach war der Rheinbund ein Verein deutscher Staaten mit Napoleon als „Bundesprotektor“. Das Wesen des Rheinbundes bestand darin, dass die deutschen Staaten im Kriegsfall dem französischen Kaiserreich beistehen mussten. Der Bundestag hätte Streit zwischen den Mitgliedstaaten schlichten und deren Interessen vertreten sollen.
In ähnlicher Weise sollten auch die drei napoleonischen Modellstaaten in Deutschland eine Versammlung legislativer oder anderer Art haben. Auch diese Versammlungen (Reichsstände des Königreichs Westphalen, Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt) kamen aber nicht oder nur selten zusammen und blieben bedeutungslos.
Nachempfunden war der Rheinbund-Bundestag dem früheren Reichstag in Regensburg. Er kann auch als (gedankliche) Vorform des Bundestags des Deutschen Bundes von 1815 gelten.
- ↑ Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830. 2. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1967, S. 86.