Bundesversammlung (Österreich)
| Bundesversammlung | |
|---|---|
| Parlamentsgebäude | |
| Stellung | Kontroll- und Beschlussfassungorgan des Parlaments |
| Staatsgewalt | Legislative |
| Gründung | 1. Oktober 1920 (österr. Bundes-Verfassungsgesetz, erste Sitzung 8./9. Dezember 1920) |
| Sitz | Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien |
| Vorsitz | abwechselnd Präsident des Nationalrates und Vorsitzender des Bundesrates |
| Bestandsgarantie | Art. 38–40 (Bundesversammlung) B-VG |
| Website | www.parlament.gv.at |
Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates. Ihre Rechtsgrundlage findet die Bundesversammlung in den Artikeln 38 bis 40 B-VG. Ihr sind darin exekutive Aufgaben übertragen, von denen etliche bisher nie ausgeübt wurden. So ist die Bundesversammlung seit 1945 nur mehr zur Angelobung eines gewählten Bundespräsidenten zusammengetreten.
- ↑ „Verfassungssystematisch sind die Handlungen der Bundesversammlung der Staatsfunktion Gesetzgebung zuzuordnen.“ Theo Öhlinger, Harald Eberhard: Verfassungsrecht. 9. Auflage, 2012, Rz 433.