Bundesversammlung (Österreich)

Bundesversammlung
Parlamentsgebäude
Stellung Kontroll- und Beschlussfassungorgan des Parlaments
Staatsgewalt Legislative
Gründung 1. Oktober 1920 (österr. Bundes-Verfassungsgesetz, erste Sitzung 8./9. Dezember 1920)
Sitz Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
Vorsitz abwechselnd Präsident des Nationalrates und Vorsitzender des Bundesrates
Bestandsgarantie Art. 38–40 (Bundesversammlung) B-VG
Website www.parlament.gv.at

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates. Ihre Rechtsgrundlage findet die Bundesversammlung in den Artikeln 38 bis 40 B-VG. Ihr sind darin exekutive Aufgaben übertragen, von denen etliche bisher nie ausgeübt wurden. So ist die Bundesversammlung seit 1945 nur mehr zur Angelobung eines gewählten Bundespräsidenten zusammengetreten.

  1. „Verfassungssystematisch sind die Handlungen der Bundesversammlung der Staatsfunktion Gesetzgebung zuzuordnen.“ Theo Öhlinger, Harald Eberhard: Verfassungsrecht. 9. Auflage, 2012, Rz 433.