Österreichisches Parlament

Österreichisches Parlament
Stellung Gesetzgebungsorgane des Bundes:

3. parlamentarisches Organ:

Staatsgewalt Legislative
Gründung 1861 (als Reichsrat, 1918 Provisorische Nationalversammlung, 1919 Konstituierende Nationalversammlung, 1920 Bundes-Verfassungsgesetz)
Sitz Parlamentsgebäude, Wien
Vorsitz Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ)

Bundesratspräsident Markus Stotter (ÖVP)

Bestandsgarantie Art. 1 (demokratisches Prinzip) und 2. Hauptstück (Gesetzgebung des Bundes, Art. 24–59b) B-VG
Website www.parlament.gv.at

In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (60 Mitglieder), die gemeinsam das Parlament bilden. In bestimmten Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als Bundesversammlung gemeinsam zusammen.

Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.

Sitz des Parlaments ist das Parlamentsgebäude in Wien.

  1. Das Parlament. Abgerufen am 29. Juli 2024.