Busfahrstreifen

Als Busfahrstreifen (oder amtlich Bussonderfahrstreifen, umgangssprachlich und fachsprachlich veraltet auch Busspur, Busfahrspur oder Bussonderspur genannt) ist ein speziell ausgeschilderter und gekennzeichneter, gelegentlich auch baulich abgegrenzter Fahrstreifen auf der Fahrbahn, dessen Benutzung nur für Omnibusse oder Oberleitungsbusse im Linienverkehr und mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs zulässig ist. Abweichend von dieser Regel können Zusatzschilder die Benutzung auch für Busse des Gelegenheitsverkehrs (beispielsweise Reisebusse), Krankenfahrzeuge, Taxis, Fahrräder und elektrisch betriebene Fahrzeuge freigeben. Diese Freigabe kann auch zeitlich eingeschränkt erfolgen, zum Beispiel nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Unter einer Busfahrbahn versteht man eine ganze Fahrbahn, die nur von Linienbussen, ggf. auch von Taxis, Radfahrern oder elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden darf.

  1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) i.d.F. vom 8. November 2021 (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)