Chatkontrolle

Der Begriff der Chatkontrolle entstand im Rahmen einer Gesetzesinitiative der Europäischen Union. Die Kommissarin für Inneres Ylva Johansson regte an, zum Kampf gegen Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch Daten auf Endgeräten zu scannen. Der Datenschützer Patrick Breyer verlieh diesem Vorhaben den Namen „Chatkontrolle“; offiziell heißt es Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Die Europäische Kommission will die Chatkontrolle dauerhaft verpflichtend machen, hat aber Schwierigkeiten, die nötigen Mehrheiten zu erzielen. In der EU durften Unternehmen (siehe Big Tech) auf Basis einer Ausnahmeregelung vorübergehend eine Chatkontrolle durchführen, welche am 4. April 2026 auslief. Bis zu diesem Stichtag konnte keine Einigung für die weitere Verlängerung erzielt werden.

Die Chatkontrolle ist Gegenstand zahlreicher Kontroversen. Fachleute sehen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre sowie eine Form der Massenüberwachung. Die Befürworter sehen in der Verordnung notwendige Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt.

  1. Tomas Rudl, Markus Reuter: EU-Kommission: Warum die Chatkontrolle so gefährlich ist. In: netzpolitik.org. 4. November 2021, abgerufen am 6. Januar 2026.
  2. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. 2022 (europa.eu [abgerufen am 6. Januar 2026]).
  3. Eric Bonse: Schutz vor Kinderpornografie: EU-weite Chatkontrolle läuft aus. In: Die Tageszeitung: taz. 3. April 2026, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 4. April 2026]).